Fallmanagement
Ziel dieser Mechanismen ist die angemessene und schnelle Untersuchung von Verdachtsfällen sowie die frühzeitige Identifizierung von Missbrauch und Misshandlung sowie deren Unterbindung.
Handelt es sich um einen Verdacht gegen Mitarbeitende einer Partnerorganisation oder Personen, die Zugang zu von KiN geförderten Kindern haben, greift das Fallmanagement-System der KiN-Kindesschutz-Policy sowie das der Partnerorganisation ein. KiN kann der Partnerorganisation zudem zur Seite stehen und die aktuelle Entwicklung des Falls regelmäßig mitbetreuen. Ist zu befürchten, dass die objektive Bearbeitung des Falles durch die Partnerorganisation aufgrund von Befangenheit, fehlender Bereitschaft oder nicht greifender Strukturen nur unzureichend gewährleistet ist, behält KiN sich vor, auch auf eigene Initiative den Fall weiterzuverfolgen.
Alle Personen, die in die Meldung, Aufklärung und Bearbeitung involviert sind, verpflichten sich, die gemeldeten Fälle streng vertraulich zu behandeln und die Identität von betroffenen Kindern, Informant*innen und beschuldigten Personen in angemessener Weise zu schützen. Alle Berichte und die in ihnen enthaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Zu jedem Fall wird eine Dokumentation erstellt. Diese beinhaltet eine Beschreibung des Kontextes, Ablauf der Untersuchung, Verantwortlichkeiten und Kommunikationsabläufe, Ergebnisse, Erkenntnisse, Empfehlungen und einen Handlungsplan.
Ziel des Verfahrens ist es zu gewährleisten, dass aufkommende Verdachtsfälle zeitnah, gründlich und für alle Betroffenen so weit wie möglich vertraulich geprüft und geklärt werden.
Interventionsverhalten bei Verdacht einer Kindesschutzverletzung
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Der Ansprechpartner für die Meldung eines Verdachts ist stets ein beliebiges Mitglied des KiN-Vorstands.
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Eine erste Einschätzung erfolgt durch den KiN-Gesamtvorstand.
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Eine Risikoanalyse wird durchgeführt, um alle involvierten Parteien bestmöglich zu schützen.
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Jene Personen und Instanzen werden identifiziert, informiert und unterstützt, die über unterschiedliche erforderliche Maßnahmen direkt und unmittelbar zum Schutz und Wohl des Kindes beitragen und Sorge für den Zugang zu besonderen Hilfsangeboten tragen.
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Gegebenenfalls werden medizinische Versorgungsmaßnahmen eingeleitet und andere staatliche (z. B. der National Child Rights Council [NCRC]) oder nicht staatliche Institutionen (z. B. Child Workers in Nepal [CWIN]) eingeschaltet.
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Eine Umsetzung der definierten Vorgehensweise erfolgt ohne Verzögerungen und wird in seinen Schritten schriftlich festgehalten.
Als lernende Organisation nimmt KiN eine fehlerfreundliche Haltung ein und fühlt sich auch, im Fall von Verdachtsmeldungen, die sich als unbegründet herausstellen, einer Rehabilitierung der betroffenen Person verpflichtet.